Beiträge in dieser Sektion
- Sie besitzen bereits ein elektronisches Kassensystem – welche Fristen bei der KassenSichV gilt es für Sie zu beachten?
- Bin ich seit der KassenSichV dazu verpflichtet, jedem Kunden einen Bon ausstellen?
- Welche Vorteile bringt die KassenSichV und wo sind die aktuellsten Informationen und Entwicklungen zum Thema KassenSichV zu finden?
Grundsätzlich raten wir Ihnen dazu, ein elektronischen Kassensystem zu erwerben, da es für Sie der sicherste und komfortabelste Weg ist, rechtskonform Ihrem Alltagsgeschäft nachzugehen.
Die Führung einer offenen Ladenkasse ist weiterhin gesetzlich erlaubt und verpflichtet Sie derzeit nicht zur Bonausgabe, allerdings möchten wir darauf hinweisen, dass Institute und Praxen mit offenen Ladenkassen priorisiert vom Finanzamt geprüft werden.
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