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Bin ich seit der KassenSichV dazu verpflichtet, jedem Kunden einen Bon ausstellen?

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Ja, ab dem 01.01.2020 muss jeder Kunde aufgrund der Belegausgabepflicht einen Kassenbon über die bezogenen Dienstleistungen und/oder Produkte erhalten, wenn Sie ein elektronisches Kassensystem verwenden. Dieser Bon muss von Ihnen ausgestellt aber nicht zwingend von Ihrem Kunden mitgenommen werden.
Beim Verkauf von Waren an eine “Vielzahl von nicht bekannten Personen” ist eine Befreiung von der Belegausgabe möglich – im Bereich der Podologie, Fußpflege und Kosmetik, ist jedoch davon auszugehen, dass Ihre Institute und Praxen vermutlich nicht unter diese Ausnahmeregelung fallen werden.
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