AGB Veranstaltungen


1. Geltungsbereich

1.1 Die Hellmut Ruck GmbH (im nachfolgenden „Veranstalter“ genannt) erbringt alle Leistungen im Zusammenhang mit Veranstaltungen (z.B. Messen) ausschließlich unter Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbe- dingungen für Veranstaltungen. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden/Ausstellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt.

1.2 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils aktuellen Fassung, die unter www.hellmut-ruck.de/Veranstaltungs-AGB heruntergeladen und ausgedruckt werden kann.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Angebote und Kostenvoranschläge vom Veranstalter sind stets freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet sind.

2.2 Angebote des Ausstellers sind für den Veranstalter nur verbindlich, soweit er sie in Textform durch Auftragsbestätigung bestätigt. Eine Auftragsbestätigung kann auch in Form einer Rechnung erfolgen.

2.3 Der Inhalt des Anmeldeformulars stellt kein verbindliches Angebot an den Aussteller dar. Ein Vertrag zwischen dem Aussteller und dem Ver- anstalter kommt erst durch eine Auftragsbestätigung des Veranstalters zustande.

2.4 Der Veranstalter wird versuchen die Wünsche des Ausstellers bezüglich der Lage der Standflächen zu berücksichtigen. Eine Verpflichtung des Veranstalters auf Bereitstellung einer bestimmten Standfläche lässt sich daraus jedoch nicht ableiten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Buchungsanfragen nach eigenem Ermessen abzulehnen oder zu stornieren.

2.5 Mit Anmeldung bestätigt der Aussteller die Datenschutzbestimmungen des Veranstalters (siehe Ziffer 8).

3. Standpakete

3.1 Der Aussteller kann aus verschiedenen Standpaketen des Veranstalters wählen. Den Leistungsumfang der Standpakete kann der Aussteller dem Anmeldeformular und den Informationsbroschüren des Veranstalters entnehmen.

3.2 Je nach Standpaket stehen dem Aussteller die nachfolgenden Standflächen zur Verfügung:

  • Black Partner 9-12 Quadratmeter
  • Platin Partner 6-9 Quadratmeter
  • Gold Partner 3-6 Quadratmeter

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Die mitgeteilten Paketpreise schließen die Umsatzsteuer nicht ein.

4.2 Rabatte werden vom Veranstalter nicht gewährt.

4.3 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Preis für das gewählte Standpaket ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig und muss vor Veranstaltungs- start beglichen sein.

5. Stornierung und Absagen

5.1 Der Veranstalter berechnet dem Aussteller für Stornierungen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30% der Gebühr für das gewählte Standpaket zzgl. USt. Für Stornierungen, welche weniger als 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgen, berechnet der Veranstalter das volle Standpaket.

5.2 Stornierungen durch den Aussteller müssen in Textform erfolgen und werden vom Veranstalter in Textform bestätigt.

5.3 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung aus dringenden Gründen abzusagen.

5.4 Der Veranstalter ist bei Vorliegen von nicht durch ihn verschuldeten zwingenden Gründen unter Berücksichtigung der Interessen des Aus- stellers berechtigt, die Veranstaltung zu verschieben, zu verlängern, zu verkürzen sowie teilweise oder ganz zu schließen oder abzusagen. Der Aussteller hat in solchen begründeten Ausnahmefällen sowie überhaupt in sämtlichen Fällen höherer Gewalt (z.B. Pandemie), weder Anspruch auf Rücktritt oder Minderung des Paketpreises noch auf Schadenersatz. Ist die Durchführung der Veranstaltung dem Veranstalter aufgrund höherer Gewalt nicht möglich, dann haftet er nicht gegenüber dem Aussteller.

5.5 Findet die Veranstaltung aus den in Ziffer 5.4 genannten Gründen nicht statt, so kann der Aussteller mit einem Betrag von bis zu 30% des Paketpreises für allgemeinen Kosten des Veranstalters in Anspruch genommen werden. Hat der Veranstalter den Ausfall der Veranstaltung zu vertreten, wird kein Betrag geschuldet. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Veranstalter ist ausgeschlossen.

6. Verpflichtungen des Ausstellers

6.1 Im Rahmen der Anmeldung verpflichtet sich der Aussteller dem Veranstalter die Namen der Teilnehmer mitzuteilen.

6.2 Der Aussteller verpflichtet sich die von ihm gebuchte Standfläche zu bespielen.

6.3 Der Aussteller hat den Aufbau seines Standes rechtzeig vor dem Veranstaltungsbeginn zu organisieren und den Abbau bis 3 Stunden nach dem Veranstaltungsende sicherzustellen.

6.4 Der Aussteller verpflichtet sich die Standfläche sauber und aufgeräumt zu verlassen und seinen Abfall in den bereitgestellten Müllsäcken zu entsorgen. Er verpflichtet sich des Weiteren seine mitgebrachten Verpackungen selbst zu entsorgen und sein Stand-Equipment eigenständig zu verpacken und ggf. für den Rückversandt vorzubereiten.

6.5 Der Aussteller verpflichtet sich seine Werbemittel nur innerhalb seiner Standfläche zu verwenden und/oder zu verteilen.

6.6 Der Aussteller verpflichtet sich Anfragen und Bestellungen im Rahmen der Veranstaltung über die ihm zur Verfügung gestellten Bestellformulare direkt an den Veranstalter weiterzuleiten.

6.7 Der Aussteller hat wegen seiner eigenen Haftung für einen ausreichen- den Versicherungsschutz zu sorgen.

7. Foto- und Videoaufnahmen

7.1 Die Parteien verpflichten sich sicherzustellen, dass die im Rahmen der Veranstaltung getätigten Foto- und Videoaufnahmen frei von Rechten Dritter sind.

7.2 Der Veranstalter fertigt auf seinen Veranstaltungen Foto- und Videoaufnahmen zu Werbezwecken in seinen Print- und Onlinekanälen an.

7.3 Der Aussteller darf auf der Veranstaltung erstellte Foto- und Videoaufnahmen nur nach vorheriger Freigabe des Veranstalters verwenden und/oder veröffentlichen.

8. Datenschutz

Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten des Ausstellers nur, wenn eine Einwilligung des Ausstellers vorliegt oder die DSGVO oder eine andere Rechtsvorschrift die Verarbeitung erlauben/ anordnen. Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung.

9. Haftung

9.1 Auf Schadensersatz haftet der Veranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

9.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur

  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
  • für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Aussteller regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von RUCK jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

10. Rechtswahl

Auf sämtliche Verträge zwischen dem Veranstalter und dem Aussteller sowie auf diese Geschäftsbedingungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

11. Gerichtsstand

Sofern der Kunde Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Aussteller und dem Veranstalter der Geschäftssitz vom Veranstalter. Der Veranstalter kann jedoch nach eigener Wahl auch am Gerichtsstand des Ausstellers klagen.

Stand: April 2022