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Welche Folgen hat die Risikoeinstufung für die Aufbereitung?

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Der Betreiber ist nicht nur für die korrekte Einstufung der Instrumente verantwortlich, sondern auch für die Festlegung der Art und Durchführung der Aufbereitung, bei der er die Herstellerangaben berücksichtigen muss. Unkritische und semikritische Instrumente müssen nach jeder Anwendung gereinigt und viruswirksam desinfiziert werden. Kritische Instrumente müssen nach jeder Anwendung gereinigt, desinfiziert und verpackt sterilisiert werden. Gemäß der MPBetreibV (Medizinprodukte-Betreiberverordnung) ist die Aufbereitung mit einem geeigneten validierten Verfahren durchzuführen. Manuelle Reinigungs- und Desinfektionsverfahren sind nicht validierbar und müssen deshalb nach dokumentierten Arbeitsanweisungen erfolgen. Die maschinelle Reinigung und Desinfektion in RDG’s (Reinigungs- und Desinfektionsgeräten) ist ein vollständig validierbares Verfahren. Alle Instrumente können in einem RDG (Reinigungs- und Desinfektionsgerät), wie z.B. dem Thermodesinfektor HYDRIM C61, sicher und effizient gereinigt und desinfiziert werden. Unkritische und semikritische Instrumente werden direkt aus dem RDG (Reinigungs- und Desinfektionsgerät) entnommen und verwendet. Eine geschützte Lagerung in Schubladen oder Schränken verhindert die Rekontamination. Unverpackt gelagerte Instrumente sind zum alsbaldigen Gebrauch bestimmt. Kritische Instrumente werden nach der Entnahme aus dem RDG (Reinigungs- und Desinfektionsgerät) verpackt und sterilisiert. Nach erfolgreicher Sterilisation können diese Instrumente geschützt bis zu 6 Monaten gelagert werden.
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