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Wann benötige ich Fortbildungspunkte und bei welchen Kursen bekomme ich diese?

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Fortbildungspunkte müssen Sie nur dann berücksichtigen, wenn Sie eine Kassenzulassung besitzen. Zum "Punktesammeln" ist jeder Leistungserbringer, also jede:r Podolog:in, welche:r nach Heilmittelverordnung behandelt, verpflichtet.
Im Betrachtungszeitraum von 4 Jahren benötigen Sie 48 Punkte. Da sich die Fortbildungspunkte nur auf kassengerechte Leistungen (Behandlung von Diabetikerfüßen) beziehen können wir auch nur Kurse bepunkten, die dem Kassenanspruch entsprechen. Grundsätzlich bekommen Sie also bei allen „Diabetiker-Kursen“ Fortbildungspunkte.
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