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Die entscheidende Frage ist, ob Geräte regelmäßig im medizinischen (podologischen) Einsatz sind oder rein kosmetisch verwendet werden. Kurz gesagt: Ein Produkt wird durch seine medizinische Zweckbestimmung zum Medizinprodukt. Was heißt das für Sie konkret?
Als Podologe dürfen Sie ausschließlich Geräte nutzen, die als Medizinprodukte zugelassen sind.
Als Kosmetiker oder Fußpfleger dürfen Sie auch Geräte benutzen, die keine Medizinprodukte sind. Wir empfehlen allerdings auch Nichtpodologen den Einsatz von Geräten, die als Medizinprodukt zugelassen sind, da diese Produkte das anspruchsvolleres Zulassungsverfahren durchlaufen.
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