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Händedesinfektionsmittel sollten nicht umgefüllt werden, da Risiken bestehen, die rechtlich relevant werden können. Wir empfehlen deshalb nur Originalgebinde zu verwenden.
Händedesinfektionsmittel können in Deutschland als Arzneimittel oder Biozide zugelassen werden. Aufgrund des Arzneimittelgesetzes dürfen Arzneimittel nur unter aseptischen Bedingungen umgefüllt werden. Für Biozide gibt es keine entsprechende Vorschrift. Unabhängig von der Zulassung bestehen bei der Umfüllung Risiken, die auch rechtlich relevant werden können, weil die Unbedenklichkeit der Händedesinfektionsmittel dadurch nicht mehr gewährleistet sind:
- Gefahr der Verwendung unzureichend oder überhaupt nicht aufbereiteter Behältnisse
- Gefahr der Chargenvermischung durch Befüllung nicht vollständig entleerter Spenderflaschen
- Produktverwechselungen beim Nachfüllen
- Fehlende oder nicht ausreichende Kennzeichnung der nachgefüllten Flaschen
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