Update! Wer darf wann wieder neu starten?

Liebe Kundin, lieber Kunde,

aktuell beschäftigt viele von Ihnen die Frage, wann Ihr/-e Fußpflegepraxis, Kosmetikstudio oder Nagelstudio wieder öffnen darf.

In diesen Tagen gibt es täglich neue Aussagen der Landesminister und kurz darauf folgend angepasste Landesverordnungen zu den Einschränkungen in Folge der Corona-Pandemie. Mit Stand 01. Mai 2020 steht jedoch fest, dass in vielen Bundesländern Fußpflege- und Kosmetikstudios wieder öffnen dürfen und Podologen wieder uneingeschränkt arbeiten.

Wir passen diesen Beitrag regelmäßig an empfehlen Ihnen jedoch die Nachrichten zu verfolgen um immer auf dem aktuellsten Stand zu sein.

Welches Bundesland darf arbeiten, welches nicht?

Baden-Württemberg
Friseursalons und Fußpflegepraxen dürfen ab dem 04. Mai wieder öffnen. (Quelle; Stand: 01. Mai 2020, 10:00 Uhr) Ab dem 11. Mai dürfen alle weiteren körpernahen Dienstleistungen mit vergleichbaren Hygienebedingungen wie Friseure wieder öffnen. (Quelle; Stand: 08. Mai 2020, 09:30 Uhr)

Bayern
Fußpflege in Bayern darf ab dem 04.Mai uneingeschränkt öffnen! (Quelle; Stand: 29. April 2020, 08:39 Uhr) Kosmetikbetriebe und Nagelstudios dürfen seit dem 06. Mai unter Beachtung der allgemeinen Hygieneanforderungen wieder offen haben. (Quelle; Stand: 08. Mai 2020, 09:45 Uhr)

Berlin
Ab dem 09. Mai dürfen körpernahe Dienstleistungen unter Beachtung der allgemeinen Hygieneanforderungen wieder öffnen. (Quelle; Stand: 08. Mai, 09:50 Uhr)

Brandenburg
Für Brandenburg gibt es die Ankündigung, dass Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen unter Beachtung und Einhaltung der Hygienevorschrift zur Corona-Eindämmung ab dem 11. Mai wieder öffnen dürfen. (Quelle; Stand: 08. Mai 2020, 10:00 Uhr)

Bremen
Dienstleister, die Leistungen erbringen, bei denen der Abstand zum Kunden von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, dürfen ihre Leistung ab dem 06. Mai unter Beachtung von verschiedenen Hygieneregeln erbringen s. § 12 Zweite Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2. (Quelle; Stand: 06. Mai 2020, 7:45 Uhr) Die Handwerkskammer Bremen hat für Kosmetik-, Fußpflege- und Nagelstudios zudem eine Checkliste erstellt. 

Hamburg
Bisher gibt es keine weiteren Neuigkeiten für die Fußpflege/Kosmetik und Nagelstudios. Eine nächste Prüfung von Lockerungen soll am 12. Mai geschehen.

Hessen 
Öffnen dürfen in Hessen ab 4. Mai 2020 unter Einhaltung von Abstands- bzw. Hygieneregeln: Friseure und andere Dienstleister im Bereich der Körperpflege wie zum Beispiel Kosmetik-, Nagel- und Tattoostudios sowie Massagepraxen. Dabei müssen die Anbieter für die gesamte Dauer des Kundenkontaktes eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Auch für Kunden ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zwingend vorgeschrieben. Diese darf nur abgenommen werden, wenn die Inanspruchnahme der Dienstleistung nur ohne Mund-Nasen-Bedeckung erfolgen kann. (Quelle; Stand: 01. Mai 2020, 14:45 Uhr) 

Mecklenburg-Vorpommern
Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Fußpflegepraxen, Nagelstudios und ähnliche Betriebe, bei denen eine körperliche Nähe unabdingbar ist, dürfen unter Einhaltung der Auflagen zur Hygiene seit dem 07. Mai öffnen. (Quelle; Stand: 08.Mai 2020, 10:10 Uhr)

Niedersachsen
Gemäß dem Stufenplan „Neuer Alltag in Niedersachsen“, werden ab dem 11. Mai 2020 personennahe Dienstleistungen mit ähnlichen Hygiene-Voraussetzungen wie Friseure wieder öffnen dürfen. (Quelle; Stand 06. Mai, 7:15 Uhr)

Nordrhein-Westfalen
Unter Beachtung der festgelegten Hygiene- und Infektionsschutzstandards dürfen Fußpflegepraxen wieder öffnen. Weitere Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann, sind weiterhin untersagt. Eine schrittweise Öffnung in absehbarer Zeit ist aber auch für diese Dienstleistungsbetriebe das Ziel.

Rheinland-Pfalz
Friseure und Fußpflegeeinrichtungen dürfen ab dem 04.Mai wieder öffnen. (Quelle; Stand: 01.Mai 2020, 08:00 Uhr)
Ab dem 13. Mai dürfen neben Friseuren und Fußpflege andere Dienstleistungsbetrieben im Bereich der Körperpflege, wie Kosmetikstudios, Nagelstudios, Massage, Tatoostudios, Solarien unter Einhaltung strenger Hygieneregeln wieder öffnen. (Quelle; Stand: 08. Mai 2020, 10:14 Uhr)

Saarland
Friseure, Fußpflegepraxen, Kosmetik- und Nagelstudios dürfen ab dem 04.Mai wieder öffnen. (Quelle; Stand: 08.Mai 2020, 10:20 Uhr)

Sachsen
Abweichend von Absatz 1 dürfen Dienstleistungen durch Friseure und artverwandte Dienstleistungserbringer unter Beachtung der vom Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt durch Allgemeinverfügung festgelegten Hygienevorschriften und des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards des BMAS und vorliegender branchenspezifischer Untersetzung ab dem 04.Mai geöffnet werden. (Quelle; Stand: 01.Mai 2020, 07:00 Uhr)

Sachsen-Anhalt
Dienstleistungsbetriebe für nichtmedizinische Massage- und Fußpflegepraxen, Nagelstudios und Kosmetikstudios unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln wieder öffnen. (Quelle; Stand: 08. Mai 2020, 10:30 Uhr)

Schleswig-Holstein
Neben Friseurbetrieben dürfen ab dem 04. Mai nun auch medizinische und kosmetische Fußpflege sowie Nagelstudios wieder Kunden bedienen, sofern ein entsprechendes Hygienekonzept vorliegt. (Quelle; Stand: 01.Mai 2020, 09:00 Uhr)

Thüringen
Öffnung von Einrichtungen der Fußpflege, Kosmetik- und Nagelstudios ab dem 04.Mai, wenn sie aufgrund der unvermeidbaren körperlichen Nähe spezifische Schutzerfordernisse einhalten. (Quelle; Stand: 01.Mai 2020, 09:30 Uhr)

Für alle anderen Fußpflegepraxen, Kosmetikstudios oder Nagelstudios heißt es weiterhin, dass Sie sich bis zur Verkündung der nächsten Verordnung oder Pressemitteilung der Landesminister gedulden müssen.

Analog ergeben sich für Podologiepraxen die Veränderungen, dass sie in den genannten Bundesländern ab dem 04.Mai wieder voll arbeiten dürfen. Bzw. wenn keine Kassenzulassung vorliegt, wieder neustarten dürfen. 

Schweiz
Ab dem 27. April 2020 dürfen Podologiepraxen in der Schweiz wieder alle Behandlungen durchführen, außerdem dürfen Fußpflegepraxen, Massage- und Kosmetikstudios in der Schweiz ab dem 27. April 2020 wieder öffnen. (https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-78818.html)

Österreich
Ab dem 1. Mai 2020 werden mit der "COVID-19-Lockerungsverordnung" jene auslaufenden Verordnungen ersetzt, die den "Shutdown" seit 16. März in Österreich wesentlich bestimmt haben.(Quelle; Stand: 01.Mai 2020, 12:30 Uhr)

Noch immer in der Ausarbeitung ist weiterhin der von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn angekündigte finanzielle Schutzschirm für Heilmittelerbringer wie Sie als Podologen. Dabei sollen Sie 40 % Ihrer Vergütung aus dem vierten Quartal des Jahres 2019 als Einmalzuschuss erhalten. Sollte der Schutzschirm verabschiedet werden, werden wir Sie hierzu schnellstmöglich informieren.

Hinweis: Ist auch Ihre Podologiepraxis von zurückhaltenden Patientenbesuchen betroffen, treten Sie in einen informativen Austausch mit Ihren Patienten. Erklären Sie den Ablauf eines Behandlungstermins. Angepasste Terminplanung (Vermeidung von Aufeinandertreffen von Patienten), erhöhte Hygienemaßnahmen und angepasste Praxisprozesse sind nur ein Auszug, der von Ihnen übernommenen Änderungen aufgrund von Corona zur Minimierung der Übertragung.

Auch wenn wir für diese Informationen aufwendige Recherche betrieben haben, sind Fehler nicht ausgeschlossen. Bitte gehen Sie bei Unklarheiten auf Ihr zuständiges Ordnungsamt zu. Auf den offiziellen Seiten Ihres Bundeslandes finden Sie alle für Sie relevanten Verordnungen. Gerne dürfen Sie sich auch persönlich an uns wenden: samuel.ruck@hellmut-ruck.de

Erste Veröffentlichung: 22. April 2020
Aktualisiert am 29.04.2020 und 01.05.2020 und 06.05.2020 und 08.05.2020

Passende Produkte

Zugehörige Produkte

Hochwertiger, in Deutschland gefertigter RUCK® Gesichtsschutz. Einfache Desinfektion und Montage.

17,95 €
Versandkostenfrei
Schutz, Distanz und Sicherheit an der Empfangstheke. Aus desinfektionsmittelbeständigem Acrylglas.

88,95 €
Versandkostenfrei