Telematikinfrastruktur – Datenautobahn in die neue digitale Zukunft

Sie soll die Art und Weise, wie Informationen im Gesundheitswesen verwaltet und ausgetauscht werden, ganz neu definieren: Die Telematikinfrastruktur (TI) – ein flexibles und dynamisches digitales Netzwerk, das alle Akteure des deutschen Gesundheitswesens verbindet.

Was versteht man unter Telematik?

Telematik verknüpft die Bereiche Telekommunikation und Informatik mit dem Ziel, Daten über Distanzen hinweg zu übertragen und zu verarbeiten. Auf der Telematik beruhende technische Systeme kommen zum Beispiel im Flotten- und Fuhrparkmanagement bei Speditionen oder Logistikunternehmen zum Einsatz.

Die Einführung der Telematikinfrastruktur hat tiefgreifende Auswirkungen auf die Gesundheitsbranche. Das Ziel: Durch den schnellen und sicheren Austausch von Patientendaten soll die Qualität der Versorgung verbessert werden, Ärzt:innen schneller auf relevante Informationen zugreifen und fundierte Entscheidungen treffen können. Dies fördert die Patientensicherheit und ermöglicht eine bessere Koordination zwischen den verschiedenen medizinischen Einrichtungen.

Veränderung der Infrastruktur im Gesundheitswesen

„Vernetzung“ ist das Stichwort für die Entbürokratisierung gesellschaftlich relevanter Bereiche. Die Telematik bringt eine Modernisierung der gesamten Infrastruktur im Gesundheitswesen mit sich und soll manuelle und papierintensive Vorgänge ersetzen. Die Einführung elektronischer Patientenakten (ePA) erleichtert die Verwaltung von Gesundheitsdaten erheblich. Zudem ermöglicht die Koppelung von medizinischen Geräten und Systemen eine nahtlose Integration von Diagnose- und Therapieinformationen.

Teil dieses Netzwerkes sind neben Arztpraxen, Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, Apotheken und Krankenkassen auch die Heilmittelerbringer. Dazu zählen Physiotherapeut:innen, Ergotherapeut:innen, Logopäd;innen und Podolog:innen.

Was Sie als Heilmittelerbringer in der Podologie wissen müssen

Für Heilmittelerbringer eröffnen sich mit der Telematikinfrastruktur neue Wege der Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsakteuren. Durch den elektronischen Datenaustausch können relevante Informationen über Fußgesundheit und Therapieverläufe schneller geteilt werden, was zu einer effektiven und koordinierten Patientenversorgung führt. Zudem werden Heilmittelerbringer in die digitale Infrastruktur integriert, was eine schnellere Abwicklung von Heilmittelverordnungen ermöglicht.

Vorteile:

  • Verringerung von Fehlerpotential
  • Die Kommunikation zwischen den Leistungserbringern wird verbessert
  • Steigerung der Effizienz von Behandlungen
  • Bürokratieabbau
  • Mehr Zeit für die Patient:innen

Mit der Einführung der Telematikinfrastruktur ändern sich auch die Prozesse rund um Heilmittelverordnungen. Ärzt:innen können elektronisch und sicher Heilmittel verordnen, was den Verwaltungsaufwand reduziert und die Effizienz steigert. Heilmittelerbringer erhalten die Verordnungen schneller und können zeitnah mit der Therapie beginnen.

Zeitlicher Ablauf

Die Einführung der Telematikinfrastruktur im Bereich der Heilmittelerbringer erfolgt schrittweise. Zunächst werden die grundlegenden Strukturen aufgebaut, gefolgt von der Anbindung einzelner Gesundheitseinrichtungen. In den kommenden Jahren wird die flächendeckende Integration vorangetrieben. Es ist wichtig, dass alle Akteure im Gesundheitswesen sich auf die neuen digitalen Prozesse vorbereiten und entsprechende Schulungen erhalten.

Der ursprünglich geplante zeitliche Ablauf – gestartet im Jahr 2017 – hat sich als zu sportlich erwiesen. Nach der aktuellen Gesetzesvorlage wurde der verpflichtende Anschluss an die Telematikinfrastruktur für die Podologie auf den Januar 2027 verschoben. Damit soll den Softwareanbietern genügend Zeit gegeben werden, um die Telekommunikationsinfrastruktur gesichert in die jeweiligen Verwaltungssysteme einzubinden.

Technische Voraussetzungen

Für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur müssen bestimmte technische Voraussetzungen geschaffen werden:

  • Mindestens ein stationärer Rechner oder ein Laptop mit Internetanschluss
  • Nutzung eines TI-fähigen Praxisverwaltungssystems (PVS)
  • Ein TI-zugelassenes stationäres Kartenlesegerät (E-Health-Kartenterminal)
  • Für alle Hausbesuche: Ein TI-zugelassenes mobiles Kartenlesegerät
  • E-Health-Konnektor (eine Art DSL-Router)
  • Ein Praxisausweis (Security Module Card Typ B, SMC-B-Karte), der dauerhaft im Kartenlesegerät eingesteckt bleibt und jeden Morgen mit einem Pin bestätigt werden muss
  • Für jeden Podologen/jede Podologin einen elektronischen Heilberufeausweis (eHBA)

Zusammenfassend kann man festhalten, dass die Telematikinfrastruktur das Gesundheitswesen grundlegend verändert. Durch die digitale Vernetzung werden Prozesse effizienter, die Patientenversorgung verbessert sich und die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Gesundheitsdienstleistern wird intensiviert.

Es ist wichtig, dass alle Beteiligten die Chancen dieser Innovation erkennen und aktiv an der Umsetzung teilnehmen, um eine moderne und patientenorientierte Gesundheitsversorgung zu gewährleisten.

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