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In der Verordnung ist die Diagnosegruppe DF mit der Leitsymptomatik b) angegeben, ich brauche aber länger als 20 Minuten, was kann ich jetzt abrechnen?

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Als Heilmittel kann hier nur die Nagelbearbeitung abgerechnet werden, obwohl die Therapiezeit mehr als 20 Minuten beträgt. Man könnte in die Kommunikation mit dem verordnenden Arzt gehen und Leitsymptomatik c) verschreiben lassen.
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