Nagelspangenversorgung wird einfacher – das ändert sich ab Juli 2025

Ab dem 1. Juli 2025 treten im Rahmenvertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V wichtige Neuerungen in Kraft, die speziell die Versorgung mit Nagelspangen betreffen. Für Podolog:innen bedeutet das: mehr Klarheit, weniger Bürokratie und eine spürbare Vereinfachung im Praxisalltag.

Einheitliche Leistung für mehr Übersicht

Was bisher durch unterschiedliche Spangentypen kompliziert war, wird jetzt zusammengefasst: Die Leistungen zur Nagelspangenbehandlung werden künftig unter einer einheitlichen Bezeichnung zusammengefasst – ganz gleich, welches Spangensystem zur Anwendung kommt. Diese Änderung betrifft die Diagnosegruppen UI 1 und UI 2.

Die Entscheidung, welche Spange am besten geeignet ist, bleibt selbstverständlich weiterhin in der therapeutischen Verantwortung der Podolog:innen.

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Strukturierte Vorgaben und klarer Rahmen

Die neue Leistungsbeschreibung – bringt Übersichtlichkeit. Sie enthält alle wichtigen Angaben zu:

  • Leistungsinhalten
  • Regelleistungszeiten
  • Dokumentationsanforderungen

Wichtig: Für Verordnungen, die ab dem 1. Oktober 2025 ausgestellt werden, gilt ausschließlich die neue Regelung. Verordnungen mit einem früheren Ausstellungsdatum behalten ihre bisherige Gültigkeit – unabhängig vom Behandlungszeitpunkt.

Was sich verändert:

Kontrolltermine jetzt klar definiert

Bisher war unklar, wie viele Kontrollleistungen im Zusammenhang mit der Nagelspangenbehandlung zulässig sind. Ab Juli 2025 ist auch das geregelt: Die Anzahl der möglichen Kontrollen richtet sich nun verbindlich nach der Zahl der verordneten Behandlungseinheiten.

Lokalisation eindeutig benennen

Unterschiedliche Auslegungen bei der Angabe der zu behandelnden Zehe führten in der Vergangenheit immer wieder zu Rückfragen. Die Lokalisationsangabe wird eindeutig definiert und ist damit abrechnungssicher.

Vergütung steigt – trotz angespannter Finanzlage

Trotz der aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen im Gesundheitswesen wurde eine zweistufige Vergütungsanpassung beschlossen. Dabei berücksichtigt wurden:

  • gestiegene Lebenshaltungs- und Betriebskosten
  • aktuelle Tarifabschlüsse
  • der Index für Gewerbemieten

Besonders im Fokus: der Hausbesuchszuschlag, der stärker berücksichtigt wird. Die neue Systematik bringt nicht nur mehr Struktur, sondern auch spürbare Entlastung im Praxisbetrieb. Podolog:innen können sich auf eine klarere Abrechnung und nachvollziehbare Dokumentation freuen.

Behandlerin mit Handschuhen reinigt sanft den Zehennagel einer Person mit einer kleinen Instrumentensonde.

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