Freie Bahn für die Spangentherapie
Seit dem 1. Juli 2022 ist es offiziell: Ärzte können die podologische Nagelspangenbehandlung als Heilmittelleistung verordnen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte zusammen mit den führenden Verbänden bereits am 17. Februar 2022 einen entsprechenden Beschluss gefasst. Dieser ist nun wie geplant in Kraft getreten.
Mit dieser Änderung der Heilmittelrichtlinien ist die Nagelspangenbehandlung nicht mehr nur den Ärzten vorbehalten. Auch Podologen können diese Leistung zur Therapie des eingewachsenen Nagels (Unguis incarnatus) in den Stadien 1, 2 und 3 durchführen.
Die Spange wird Kassenleistung
Ein kleiner Schritt für die Kassen – ein großer Schritt für die Podologie. Dass die gesetzlichen Krankenkassen nicht gerade großzügig mit ihrem Leistungskatalog umgehen, ist bekannt. Vor allem in der Podologie waren die Leistungen bisher eher moderat bemessen und lange Zeit auf den Bereich des diabetischen Fußsyndroms beschränkt.
Problematisch war vor allem die Behandlung beim eingewachsenen Zehennagel und Rollnagel. Aus podologischer Sicht ist die Nagelspangenbehandlung in diesen Fällen die medizinisch sinnvollste und erfolgversprechendste Behandlung. Schließlich können mit ihrer Hilfe Fehlstellungen korrigiert und ein zukünftiges Einwachsen des Nagels verhindert werden. Bis vor wenigen Wochen galt die Nagelspangenbehandlung jedoch als rein ärztliche Leistung und nur wenige Kassen übernahmen – bei Vorlage von Kostenvoranschlag und Behandlungsplan sowie entsprechender Überzeugungsarbeit – die anfallenden Kosten. So kam es, dass häufig der schmerzgeplagte Patient als Selbstzahler für die Kosten aufkommen musste oder sogar die Entscheidung zur Operation fiel.
Was ändert sich?
In den letzten Jahren haben Verbände und Fachkreise an einer Lösung gearbeitet und nicht lockergelassen – diese gemeinsame Anstrengung hat letztendlich zum Erfolg geführt. Nach einem Beratungsverfahren des gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) wurden die Heilmittelrichtlinien dahingehend ergänzt und geändert, dass zukünftig auch Podologinnen und Podologen bei eingewachsenen Zehennägeln (Unguis incarnatus) mit Korrekturspangen behandeln dürfen.
Nicht nur für die Podologie schafft diese Neuregelung eine gesicherte Position, auch für alle Patient:innen wird hierdurch eine deutliche Verbesserung erzielt. Schließlich betreffen eingewachsene Zehennägel nicht nur Diabetiker oder Menschen mit neuropathischen Schädigungen, sondern können jeden treffen. Bei der Verordnung fallen solche „Auswahlkriterien“, die auf bestimmte Patientengruppen beschränkt sind, weg – allerdings steht am Beginn immer eine gesundheitliche Statusfeststellung durch den Arzt.
Wichtig: Die Zusammenarbeit mit den Ärzten
Bei der konservativen Behandlung mit Nagelkorrekturspangen ist die enge Verzahnung zwischen Arzt und Podologe sehr wichtig. Zur Sicherung der Behandlungsqualität hat der Bundesausschuss (G-BA) konkrete Vorgaben definiert, insbesondere, was die lückenlose Dokumentation betrifft. Verordnungsfähig ist die Therapie des Unguis incarnatus in allen drei Stadien der Erkrankung an den Füßen:
- Stadium 1: Der Nagel beginnt seitlich in die Haut einzuwachsen. Die Haut schmerzt und beginnt sich zu entzünden.
- Stadium 2: Am Rand des eingewachsenen Nagels hat sich neues, entzündetes Gewebe (Granulationsgewebe) gebildet. Das Gewebe nässt und eitert.
- Stadium 3: Der betroffene Nagelbereich ist chronisch entzündet und eitert immer mal wieder. Das Granulationsgewebe wächst bereits über den Nagel.
In den Stadien 2 und 3 ist die regelmäßige ärztliche Intervention sicherzustellen. Für den Podologen und die Podologin beschränkt sich die Therapie auf Anlage, Nachregulierung und Entfernung der Spange. Diagnostik und Wundbehandlung bleiben ärztliche Leistung.
Es gibt nicht nur EINE Spange
Bei den Spangenmodellen werden drei Varianten unterschieden und auch differenziert abgerechnet: Einteilige, einseitig oder beidseitig eingehängte Korrekturspangen wie z.B. nach Ross-Fraser - Mehrteilige beidseitig eingehängte Korrekturspangen, wie z.B. ORTOGRIP professional – Einteilige Metall- oder Kunststoffspangen, wie z.B. GOLDSTADT professionell.
Hier im Überblick die Differenzierung der Leistungen je nach Spangenmodell mit Behandlungshinweisen und den neuen Heilmittelpositionsnummern:
Für alle Spangenarten gleichermaßen gültig:
- X8100 Erstbefundung | Regelleistungszeit 45 Minuten
- X8510 Indikationsspezifische Kontrolle auf Sitz- und Passgenauigkeit | Regelleistungszeit 15 Minuten | Therapiezeit 10 Minuten
- X8520 Behandlungsabschluss | Regelleistungszeit 25 Minuten | Therapiezeit 10 Minuten
Einteilige unilaterale und bilaterale Nagelkorrekturspange, z.B. nach Ross Fraser sowie GOLDSTADT professional Voll- und Halbspange:
- X8210 Anpassung einer einteiligen unilateralen und bilateralen Nagelkorrekturspange, z.B. nach Ross Fraser | Regelleistungszeit 90 Minuten | Therapiezeit 60 Minuten
- X8220 Fertigung einer einteiligen unilateralen und bilateralen Nagelkorrekturspange, z.B. nach Ross Fraser | Regelleistungszeit 45 Minuten
- X8230 Nachregulierung der einteiligen unilateralen und bilateralen Nagelkorrekturspange, z. B. nach Ross Fraser | Regelleistungszeit 45 Minuten |Therapiezeit 30 Minuten
Mehrteilige bilaterale Nagelkorrekturspange, z.B. ORTOGRIP professional:
- X8300 Vorbereitung des Nagels, Anpassung und Aufsetzen einer mehrteiligen bilateralen Nagelkorrekturspange | Regelleistungszeit 75 Minuten | Therapiezeit 60 Minuten
Einteilige Kunststoff-oder Metall-Nagelkorrekturspange, z.B. GOLDSTADT professional Klebespange sowie BLUE LIGHT professional:
- X8400 Vorbereitung des Nagels, Anpassung und Aufsetzen einer einteiligen Kunststoff-oder Metall-Nagelkorrekturspange | Regelleistungszeit 45 Minuten | Therapiezeit 30 Minuten
- Hilfreiche Informationen zu Verordnung, Formular und Vergütungssätzen finden Sie zum Download in unserem Onlineshop:
Einfacher abrechnen mit pododesk
Neue Positionen, neue Bezeichnungen – das korrekte Ausfüllen der Verordnungen wird nicht leichter. Doch für die Abwicklung gibt es einen einfachen und sicheren Weg: Mit der Praxisverwaltungssoftware pododesk funktioniert die Umstellung auf die neuen Verordnungswege auf Anhieb. Die Software enthält bereits alle Anpassungen und Erweiterungen für die Spangenverordnung und sorgt so für eine korrekte Abrechnung mit den Kassen. Wir arbeiten mit Nachdruck daran, diese Funktion so schnell wie möglich für Sie zur Verfügung zu stellen.
Dazu tragen insbesondere die folgenden erweiterten Leistungen bei:
- Automatische Prüfung aller Eingaben auf Korrektheit
- Hinterlegung der neuen ICD Codes
- Berechnung der Gesamtbruttobeträge und Eigenanteile
- Terminübersicht für jede HMV
- Automatische Prüfung der Behandlungsfrequenz
Die Praxisverwaltungssoftware pododesk ist seit April zu 100 Prozent Teil der „RUCK Familie“. Das gibt den Anwendern eine verlässliche Garantie für den Fortbetrieb und die kontinuierliche Weiterentwicklung. Mit der Integration der neuen Heilmittelverordnung für die Nagelspangenbehandlung wurde der erste Praxistest erfolgreich absolviert. Geblieben ist die einzigartige Funktion „Zahl was du willst“: Der Kunde entscheidet selbst, was ihm diese individuelle Praxissoftware wert ist.
Eine echte win-win-Situation:
Die Nagelkorrektur mit Spangentechnik wird Kassenleistung
Von den klar definierten Abrechnungsmöglichkeiten für den Podologen, bis zur kostenbefreiten Therapie für den Patienten – die neue Regelung bringt für alle Seiten nur Vorteile.
Auch Elisabeth Prinz setzt sich in ihrem neuesten Video mit dem Thema Nagelkorrektur auseinander. Sie gibt aus podologischer Sicht einen Überblick über die Möglichkeiten und Vorteile der Nagelspangentherapie gegenüber der Operation. Wie gewohnt gibt es persönliche Tipps und nützliche Hinweise.
Elisabeth Prinz ist Podologin und sektorale Heilpraktikerin auf dem Gebiet der Podologie und betreibt eine gutgehende Praxis in Neustadt an der Weinstraße. Sie ist Podologin aus Leidenschaft und gibt in ihren Videos ihr umfangreiches Fachwissen an alle Interessierten weiter. Alle Videos von und mit Elisabeth Prinz finden Sie gesammelt auf dem YouTube-Channel der HELLMUT RUCK GmbH.